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Die Verpflichtung großer Unternehmen, die Auswirkungen ihrer Tätigkeiten in Bezug auf Umweltschutz und Menschenrechte zu überprüfen und negative Folgen zu verhindern bzw. zu minimieren, wird in der CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) festgelegt. Und auch wenn das aktuell zu diskutierende Omnibus-Paket der EU-Kommission Erleichterungen vorsieht (insbesondere hinsichtlich der Umsetzungsfrist und der Prüfpflichten indirekter Zulieferer), ist der automatisierte Dialog in der Lieferkette ein Gebot der Stunde. Schließlich benötigt jede strategische Lieferantenentwicklung umfassende Informationen - und die liefert das Supplier Liefecycle Management Tool von DIG.
Bei allen Kontroversen rund um die Einführung der CSDDD in 05/2024, ist auf die Vorteile einer vereinheitlichten, EU-weiten Gesetzgebung hinzuweisen. Immerhin werden damit vor dem Hintergrund zahlreicher nationaler Gesetze und Richtlinien (u.a. Loi de Vigilance in Frankreich und LkSG in Deutschland) gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt geschaffen.
Die Anwendbarkeit der Richtlinie wird an zwei Kriterien festgemacht: die Anzahl der Mitarbeiter*innen und der weltweite Umsatz. Laut aktueller Fassung gilt die CSDDD für Unternehmen
- über 5.000 MA und über 1.500 Mio. EUR Umsatz ab 2027
- über 3.000 MA und über 900 Mio. EUR Umsatz ab 2028
- über 1.000 MA und über 450 Mio. EUR Umsatz ab 2029
Die EU-Kommission hat jedoch Ende Februar 2025 ein Paket an Veränderungen eingebracht, über das im EU-Parlament entschieden wird. U.a. ist darin eine Verlängerung der Umsetzungsfrist bis Juli 2028 vorgesehen. In der 2024 verabschiedeten Form wäre eine Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht bis Juli 2026 vorgesehen gewesen. Sollte diese Verschiebung beschlossen werden, werden sich auch die o.g. Startzeitpunkte um zwei Jahre verschieben.
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Dass die CSDDD ernstgenommen werden sollte, zeigt etwa, dass der Verursacher zivilrechtlich für verursachte Schäden haftbar ist, wobei neben Betroffenen (also den Geschädigten) auch NGOs klageberechtigt sind. Die Geltendmachung der Ansprüche muss innerhalb von fünf Jahren (ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers). Außerdem kann die Verjährung nicht vor Beendigung des Verstoßes beginnen.
Außerdem drohen bei Verstößen:
- Reputationsschäden durch die Veröffentlichung verhängter Sanktionen
- Bußgelder bis zu 5 Prozent der Nettoumsatzerlöse
- Verpflichtung zur Beendigung der Verstöße
- Produkte im Zusammenhang mit Verstößen können vom freien Warenverkehr ausgeschlossen werden
- verstoßende Unternehmen können von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden
Der CSDDD geht es um die Einhaltung von fairen Einkaufspraktiken hinsichtlich Menschenrechts- (auch Arbeitsrechts-) und Umweltstandards. Die Schutzaspekte der Richtlinie zielen damit auf durch unfaire Einkaufspraktiken ausgenutzte Nachteile wie Lohndumping, erzwungene Überstunden, Umweltbelastung und unzureichenden Arbeitsschutz.
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In der Richtlinie ist dabei von der Aktivitätskette die Rede. Diese ist umfassender als die Wertschöpfungskette gemeint und umfasst sowohl Upstream- als auch Downstream-Activities. Upstream meint die eigenen Lieferanten und deren Vorlieferanten, Downstream die Empfänger der Güter des verpflichteten Unternehmens. Hierbei besteht eine Ausnahme für die Finanzindustrie, die von der Downstreamkontrolle komplett befreit ist.
Unternehmen unterliegen der Pflicht, negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt zu identifizieren und zu steuern, also insgesamt zur Verbesserung/Behebung beizutragen.
Zur Ermittlung solcher tatsächlicher oder potenzieller Auswirkungen sollen quantitative und qualitative Informationen herangezogen werden. Tatsächlich hängt der Grad der Pflicht beim Lieferanten genauer hinzusehen, beispielsweise von Umständen ab wie:
- Standort: ein Lieferant aus einer für Menschenrechtsverletzungen bekannten Provinz in China wird andere Sorgfaltspflichten mit sich bringen, als einer aus der Schweiz
- Warengruppen: der Bezug von Diamanten aus einer afrikanischen Mine wird höhere Sorgfalt erfordern als der Bezug von Milch von einem geprüften Bio-Bauern aus Österreich
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Die Richtlinie, wie sie 2024 durch den Rat der EU angenommen wurde, bezieht die Sorgfaltspflicht auch auf die indirekten Lieferanten. Das bereits erwähnte Omnibus-Paket der EU-Kommission sieht dagegen eine Prüfpflicht indirekter Zulieferer nur bei begründeten Verdachtsmomenten vor. Ob und wie das genau umgesetzt wird, bleibt allerdings abzuwarten.
Ebenso wie die konkrete Sorgfaltspflicht von verschiedenen Umständen abhängt, wird auch die Eignung einer Maßnahme bestimmt durch den Schweregrad einer negativen Folge und die Wahrscheinlichkeit der Auswirkung. Außerdem wird die Eignung auch nach dem vernünftigen Ermessen beurteilt, welche Möglichkeiten das Unternehmen hat.
Diese werden bei einer laufenden, intensiven Geschäftsbeziehung mit einem wirtschaftlich abhängigen Lieferanten am anderen Ende der Straße anders zu beurteilen sein als bei gelegentlichen Käufen nachrangiger wirtschaftlicher Bedeutung bei einem Hersteller am anderen Ende der Welt.
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Daraus leiten sich auch die dem Unternehmen überhaupt zur Verfügung stehenden Einflussmöglichkeiten ab, bzw. welcher Grad des Drucks auf den Lieferanten überhaupt ausgeübt werden kann.
Alle diese (potenziell) negativen Auswirkungen und dagegen gesetzte Maßnahmen sollen regelmäßig evaluiert werden. Die Rede ist von einer Überprüfung mindestens alle 12 Monate. Im bereits erwähnten Omnibus-Paket der EU ist eine Ausdehnung dieses Zeitraums auf 5 Jahre enthalten - ob das so kommt, wird die politische Diskussion zeigen.
Unabhängig davon, ob die Umsetzung der CSDDD jetzt mit 2027 oder erst 2029 beginnt, sollte die Zeit jedenfalls genutzt werden, um die Basis für die weitere CSDDD-Arbeit zu legen (u.a. die jährlich zu veröffentlichende Berichterstattung, für die die Kriterien noch festgelegt werden).
- ESG-Policy für den eigenen Geschäftsbereich erstellen (verpflichtende Werte für die eigene Gruppe erstellen, Verpflichtung der Lieferanten zu diesen Werten und daraus ableitend Identifikation der Lieferantenrisiken)
- Climate Transition Plan (dieser kann je nach Komplexität in die ESG-Policy integriert werden)
- Supplier Code of Conduct (hier werden die Werte, denen sich der Lieferant zu verpflichten hat, festgeschrieben; am besten erfolgt hier auch die Klarstellung zivilrechtlicher Verpflichtungen und die Übernahme dieser Themen auch im Lieferantenvertrag)
- Lieferant*innen-Analyse (ABC-und Risiko-Analyse hinsichtlich der Auswirkungen eines Störfalls - Dringlichkeit je nach Einkaufsvolumen und Kritikalität; identifizierte Risiken mit Informationen anreichern und mit dem Geschäftspartner behandeln)
Zur Wahrnehmung der spezifischen Sorgfaltspflichten wird es - wie in den FAQs dargestellt - nicht eine einzige, allumfassende Lösung geben. Zumal eine solche sich am höchsten Maßstab orientieren müsste, was bei risikoarmen Lieferanten überzogen erscheint und letztlich die Lieferantenbeziehung belastet. Deshalb bietet sich eine Lösung mit dem DIG Supplier Lifecycle Management an: Damit lassen sich flexible, individuelle Prozesse abbilden und automatisieren und die Informationen dank der DIG Schnittstellenkompetenz z.B. ins ERP übertragen. Bereits in der Lieferantenbewerbung können je nach Risikoprofil spezifische (Erst-)Abfragen erfolgen, der Code of Conduct bereitgestellt und eingeholt werden usw. In der aufrechten Lieferantenbeziehung können je nach Anlass zusätzliche Abfragen erfolgen, Maßnahmen definiert und die Umsetzung protokolliert werden, sodass eine ausreichende Dokumentation der erfüllten Sorgfaltspflicht auch hinsichtlich der CSDDD-Berichtserstattung geschaffen wird.
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Die CSDDD ist eine mächtige, detailreiche Regulierung, die zur Wahrnehmung der gebotenen Sorgfalt hohe Anforderungen an den Einkauf stellt. In unserem Whitepaper stellen wir diese detailliert dar - und skizzieren außerdem die aktuell relevanten Regulierungen CBAM, EUDR und NIS 2.
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Automatisierung für die CSDDD hängt stark von Ihren konkreten Anforderungen (u.a. Lieferantenstruktur und Warengruppen) ab - wir zeigen Ihnen in einem persönlichen Gespräch, wie Sie am besten vorgehen.
Wälder schützen, EUDR umsetzen
Worauf es ankommt, welche Produkte es betrifft und wie die Sorgfaltspflicht effizient erfüllt wird.
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